Zahnärztliche Behandlungen können kostspielig sein, aber das IRS erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Abzug bestimmter Ausgaben von Ihrer Steuer. In diesem Leitfaden erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sind, wie Sie Ihren Abzug berechnen und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten.
So funktioniert der Abzug
Um zahnärztliche Ausgaben abzuziehen, müssen Sie die Abzüge in Anhang A des Formulars 1040 aufführen und Ihre gesamten qualifizierten medizinischen Ausgaben (einschließlich zahnmedizinischer Ausgaben) müssen 7,5 % Ihres bereinigten Bruttoeinkommens (AGI) überschreiten. Die meisten Steuerzahler sind nicht berechtigt, weil sie den Standardabzug in Anspruch nehmen oder ihre Ausgaben unter diesem Schwellenwert bleiben.
Anrechnungsfähige Zahnarztkosten
Das IRS betrachtet nur medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen als abzugsfähig. Dabei handelt es sich um Verfahren zur Vorbeugung oder Behandlung von Krankheiten, nicht um kosmetische Verbesserungen. Beispiele hierfür sind:
- Reinigungen, Füllungen und Extraktionen
- Wurzelkanäle, Zahnersatz und Brücken
- Kieferorthopädische Arbeiten (Zahnspangen)
- Zahnärztliche Eingriffe und Implantate
Sie können auch damit verbundene Kosten wie Transport, Laborgebühren und Nachsorgekosten abziehen.
Was nicht qualifiziert ist
Kosmetische Eingriffe sind nicht abzugsfähig. Dazu gehören Zahnaufhellung, ästhetisch ansprechende Veneers und kosmetische Verklebungen. Auch rezeptfreie Produkte wie Zahnpasta und Zahnseide sind nicht zugelassen, es sei denn, sie werden von einem Arzt verschrieben.
Darüber hinaus sind Ausgaben, die von Versicherungen, Gesundheitssparkonten (HSAs) oder Arbeitgebern erstattet werden, nicht abzugsfähig.
Häufige Fehler, die es zu vermeiden gilt
Viele Steuerzahler machen bei der Geltendmachung dieses Abzugs Fehler:
- Anspruch auf kosmetische Eingriffe: Das IRS setzt die Anforderung der medizinischen Notwendigkeit strikt durch.
- Vergessen Sie den AGI-Grenzwert: Ausgaben unter 7,5 % Ihres AGI sind nicht abzugsfähig.
- Keine Aufschlüsselung: Sie müssen die Aufschlüsselung aufschlüsseln, um diesen Abzug in Anspruch zu nehmen, und es lohnt sich möglicherweise nicht, wenn Ihre gesamten aufgeschlüsselten Abzüge den Standardabzug nicht überschreiten.
Lohnt sich die Auflistung?
Für die meisten Menschen ist der Standardabzug höher, sodass eine detaillierte Auflistung nicht erforderlich ist. Wenn Sie jedoch erhebliche medizinische und zahnärztliche Ausgaben haben, kann eine detaillierte Auflistung von Vorteil sein.
Beispiel: Eine Familie, die 120.000 US-Dollar verdient, hat einen AGI-Grenzwert von 9.000 US-Dollar. Wenn sich ihre Zahnarzt- und Arztrechnungen auf 15.000 US-Dollar belaufen, können sie 6.000 US-Dollar abziehen. Wenn sie auch Hypothekenzinsen und staatliche Steuern haben, können sie durch die Auflistung Geld sparen.
Ihren Abzug geltend machen
Um den Abzug geltend zu machen:
- Vervollständigen Sie Anhang A (Einzelabzüge).
- Geben Sie Ihre medizinischen und zahnärztlichen Ausgaben in Zeile 1 ein.
- Übertragen Sie Ihre gesamten Abzüge auf Formular 1040, Zeile 12.
- Bewahren Sie für den Fall einer Prüfung Kopien von Quittungen und Unterlagen auf.
Letzte Aufnahme
Zahnkosten können steuerlich absetzbar sein, allerdings nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Um Ihre Chancen zu maximieren, bündeln Sie die Verfahren in einem Steuerjahr, koordinieren Sie sie mit anderen medizinischen Ausgaben und führen Sie genaue Aufzeichnungen. Lassen Sie nicht zu, dass Steuerersparnisse Gesundheitsentscheidungen bestimmen; Stellen Sie Ihr Wohlbefinden an erster Stelle.















