Ein versehentlicher Preisfehler beim europäischen Elektronikhändler MediaWorld führte dazu, dass iPads am 8. November für nur 15 Euro (17 US-Dollar) statt der üblichen 879 Euro (1.012 US-Dollar) verkauft wurden. Das den Inhabern einer Treuekarte angebotene Angebot wurde zunächst ohne Probleme abgewickelt, wobei die Kunden innerhalb von 40 Minuten eine Bestellbestätigung erhielten. Der Vorfall verdeutlicht eine wachsende Schwachstelle im E-Commerce: Menschliche oder technische Fehler können zu massiven, aber rechtlich unklaren Preisfehlern führen.
Das Erstangebot und die Kundenreaktion
Der ungewöhnlich niedrige Preis erschien auf der Website von MediaWorld neben den üblichen Black-Friday-Aktionen, was ihn für viele Verbraucher plausibel erscheinen ließ. Bestellungen, die über die Option „Zahlung und Abholung im Geschäft“ aufgegeben wurden, wurden wie erwartet angenommen und ausgeführt. Zum Zeitpunkt des Kaufs waren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Hinweise auf mögliche Fehler enthalten. Dies wirft die Frage auf, wie Einzelhändler Preisstörungen in Echtzeit bewältigen können.
MediaWorlds Umkehrung
Elf Tage später versuchte MediaWorld, den Fehler per E-Mail zu beheben, und forderte die Kunden auf, die iPads entweder gegen eine Rückerstattung von 15 € und einen Gutschein über 20 € zurückzugeben oder sie zu behalten und gleichzeitig die Differenz mit einem Rabatt von 150 € zu bezahlen. Das Unternehmen begründete diesen Schritt mit der notwendigen Korrektur eines „eindeutig erkennbaren technischen Fehlers“, doch die Art der Kommunikation – eine einfache E-Mail statt einer formellen rechtlichen Mitteilung – ließ Raum für Verbraucherdiskussionen.
Die rechtliche Grauzone
Die Situation hängt davon ab, ob der Rabatt so extrem war, dass er für die Kunden hätte erkennbar sein müssen. Nach italienischem Recht (Artikel 1428 des Zivilgesetzbuchs) kann ein Vertrag für nichtig erklärt werden, wenn der Fehler wesentlich und erkennbar ist. Der Verbraucherrechtsanwalt Massimiliano Dona argumentiert jedoch, dass der Nachweis der „Erkennbarkeit“ schwierig sei.
Der Kontext ist wichtig: aggressive Black Friday-Verkäufe, häufige zeitlich begrenzte Angebote und die Variabilität der Online-Preise machen es schwieriger zu behaupten, dass der Fehler von Natur aus offensichtlich war. Auch die Frage, ob ein Gelegenheitskäufer oder ein professioneller Wiederverkäufer den Kauf getätigt hat, hat Einfluss auf die rechtliche Argumentation. Wenn der Käufer ein Elektronik-Flipper ist, wird das Argument für die Unwissenheit der Verbraucher erheblich schwächer.
Haltung und zukünftige Auswirkungen von MediaWorld
MediaWorld behauptet, das Angebot sei ein „offensichtlicher Fehler“ gewesen und ihr Eingreifen habe darauf abzielt, das „vertragliche Gleichgewicht“ zu wahren. Sie boten den Kunden die Wahl und stellten dies als Geste des guten Willens dar, die über die gesetzliche Verpflichtung hinausgeht. Dieser Vorfall unterstreicht die Notwendigkeit besserer Preiskontrollen in Echtzeit und klarerer Bedingungen für Fehlerkorrekturen im E-Commerce.
Es bleibt die Frage, ob MediaWorld rechtliche Schritte gegen Kunden einleiten wird, die sich weigern, sich daran zu halten, aber ein solcher Schritt könnte ihrem Ruf schaden. Im Moment ist die Situation sowohl für Einzelhändler als auch für Verbraucher ein warnendes Beispiel: Es passieren Fehler, und ihre Bewältigung erfordert sorgfältige rechtliche Überlegungen.
















































